*Meine Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle sowie die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. der notwendigen Meldungen.Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.Für die Erbringung dieser Leistungen kann ich Ihnen gerne eine kompetente Steuerkanzlei vermitteln.