fachkundig - effektiv - zuverlässig
 


Der Onlinehandel über das Internet bietet Unternehmen gute Wachstumschancen. In den vergangenen Jahren stieg der Gesamtumsatz der Branche, ebenso wie der Pro-Kopf-Umsatz, stetig an.


„SiGOX“ fungiert nicht nur als Ihr Partner für die gewohnte laufende Buchhaltung, sondern unterstützt Sie auch als Spezialist für den Bereich Buchhaltung E-Commerce.


Sie betreiben zum Beispiel einen Onlineversandhandel und Sie kommen aufgrund des hohen Buchungsumfangs, mit der Erstellung Ihrer laufenden Buchführung nicht zurecht? Ich zeige Ihnen mögliche Wege auf, diese Abläufe zu vereinfachen.


Wenn Sie ein Warenwirtschaftssystem, wie zum Beispiel „JTL“, „Afterbuy“ oder „Plentymarkets“ benutzen und Ihre Waren über Verkaufsplattformen, wie Amazon und eBay vertreiben, biete Ich Ihnen als Buchhalter für E-Commerce an, Ihre Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß, zuverlässig und digital zu erstellen.

Für den jährlichen Jahresabschluss kann ich Ihnen ebenfalls einen auf dem Gebiet spezialisierten Steuerberater empfehlen. 

 

E-Commerce: One-Stop-Shop Verfahren (OSS)

Was ist das OSS-Verfahren?

  • Bei dem OSS-Verfahren werden die Umsätze quartalsweise elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) gemeldet, das die Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Staaten weiterleitet.

Ab wann gilt das OSS-Verfahren?

  • Seit dem 01.07.2021

Ist das OSS-Verfahren wichtig für mich im E-Commerce?

  • JA! JA! JA! In der Vergangenheit musste man sich bei der Überschreitung der Lieferschwellen im Ausland umsatzsteuerlich registrieren um dort die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung abzugeben. Dies war kompliziert (Sprachbarriere) und teuer. Ab jetzt läuft es einheitlich über das Bundeszentralamt für Steuern.

Was muss ich beachten?

  • Ab einer Versandsumme von 10.000 € ins EU-Ausland müssen Sie sich im Ausland umsatzsteuerlich registrieren oder Sie nehmen am OSS-Verfahren teil.